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antriebstechnik 11/2017

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Wissenslücken

Wissenslücken schließen So unterstützt SMC bei der Umsetzung der Maschinenrichtlinie In der Praxis gibt es bei der Umsetzung der Richtlinie 2006/42/EG immer noch viel Aufklärungsbedarf. Wann gilt eine Maschine als sicher? Und was müssen Hersteller bereits bei der Konstruktion beachten? Mit zertifizierten Produkten an Steuerungen und Schutzeinrichtungen lässt sich schnell mehr Sicherheit an Maschinen erreichen. Auch Workshops vermitteln das nötige Know-how. Michael Losert ist Koordinator Industrial Application Center bei der SMC Deutschland GmbH in Egelsbach „Der Schutz der Menschen im Umgang mit Maschinen steht bei der Maschinenrichtlinie im Vordergrund“, sagt Dr. Ralph Herbrich, European Project Manager bei SMC, dem führenden Lösungsanbieter, Partner und Hersteller für pneumatische und elektrische Automatisierungstechnik, „deshalb definiert der Gesetzgeber verbindliche Standards und nimmt Maschinen- und Anlagenhersteller in die Pflicht, um Maschinen nach genau beschriebenen Sicherheitsaspekten zu konstruieren und dies auch zu dokumentieren.“ Ein wichtiges Ziel, denn laut Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) verletzten sich im Jahr 2015 allein in der Bundesrepublik mehr als 41 000 Menschen an Maschinen. Besonders tragisch: 33 der Unfälle endeten tödlich. Um die Sicherheit an Maschinen kontinuierlich zu verbessern, gilt seit dem 29. Dezember 2009 in der Europäischen Union die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Bei der Umsetzung können Anlagenhersteller auf viel Unterstützung zurückgreifen: Workshops vermitteln das nötige Praxiswissen, die Software Sis tema vereinfacht Planung, Berechnung und Dokumentation sicherheitsrelevanter An lagensteuerungen. Und mit zertifizierten Komponenten lassen sich schnell und effizient die Anforderungen der Maschinenrichtlinie an Steuerungen und Schutzeinrichtungen erfüllen. Gefahren reduzieren, Nutzer informieren Wann eine Maschine als sicher gilt, ist nicht einfach zu bestimmen. Die Maschinenrichtlinie ist ein europäisches Gesetz, das grundlegende Sicherheitsanforderungen für Maschinen festlegt. Sie wird mit national geltenden Normen und Richtlinien harmonisiert. Das heißt: Erfüllen die Anlagen die regionalen Bestimmungen, ist auch die europäische Maschinenrichtlinie umgesetzt. Drei Grundsätze für die Sicherheit von Anlagen gibt etwa die ISO 12100: 1. Gefahren müssen durch die Konstruktion selbst ausgeschlossen sein. Scherstellen etwa, an denen sich Bediener klemmen können, oder offen liegende, bewegliche Maschinenteile sollen bereits bei der Planung vermieden werden. 2. An Gefahrenstellen, die sich konstruktiv nicht lösen lassen, werden Schutzmaßnahmen ergriffen. Hierbei kommen bspw. bewegliche Abdeckungen oder 64 antriebstechnik 11/2017

SPECIAL I SPS IPC DRIVES 2017 Zweihandschalter zum Einsatz, die bedingen, dass der Bediener immer beide Hände an der Steuerung hält. 3. Zu Restgefahren müssen Benutzer informiert werden. Dabei unterstützen Warnhinweise in Bedienungsanleitungen, Piktogramme an den Maschinen und eine fachliche Einweisung. Für Maschinenhersteller ist auch die Norm ISO 13849 relevant. Sie beschreibt, wie sicherheitsrelevante Teile an Steuerungen und Schutzeinrichtungen gestaltet sein müssen. „Bauteile wie Relais, Rückschlagventile oder Druckschalter spielen für die Maschinensicherheit eine entscheidende Rolle, insbesondere wenn Anlagen unvorhergesehen zum Stillstand kommen – etwa bei einem Stromausfall – und danach wieder in Betrieb genommen werden“, erläutert Dr. Herbrich. Die Komponenten bauen z. B. gefährlichen Überdruck ab oder stoppen ungesteuerte Bewegungen. Deshalb müssen sie absolut zuverlässig funktionieren und eine lange Lebensdauer haben. Anlagenbauer sind für die Funktionsfähigkeit dieser Komponenten verantwortlich und müssen ihre Sicherheit nachweisen. Strafe droht bei mangelnder Sicherheit Obwohl die Maschinenrichtlinie bereits seit mehreren Jahren gilt, gibt es in der Praxis noch viel Aufklärungsbedarf. „Ich mache immer wieder die Erfahrung, dass in den Unternehmen große Wissenslücken bestehen“, so Dr. Herbrich. „Ein Grund dafür: Gerade junge Kollegen werden bei ihrer Ausbildung und an Universitäten zu wenig oder gar nicht auf die sicherheitsrelevanten Anforderungen vorbereitet, die die Richtlinie vorgibt.“ Dabei kann es ernste Folgen für Unternehmen und ver antwortliche Konstrukteure haben, wenn sich Menschen an einer Maschine verletzen, weil Sicherheitsaspekte nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Maschinen- und Anlagenbauer müssen mit hohen Schadenersatz- zahlungen und Geldstrafen rechnen. Auf verantwortliche Konstruk teure kann sogar eine Haftstrafe zukommen. „Es ist wichtig, dass sich Konstruk teure mit dem Thema auseinandersetzen. Schließlich will niemand, dass Personen wegen der eigenen Arbeit zu Schaden kommen“, so Dr. Herbrich. Eine besondere Herausforderung bei der Umsetzung der Maschinenrichtlinie ist der hohe Dokumentationsaufwand. Technische Unterstützung bei der Bewertung und Dokumentation der Sicherheit bietet etwa die Software Sistema, die das Institut für Arbeitsschutz Konstrukteuren kostenfrei zur Verfügung stellt. „Das Programm funktioniert ähnlich einer erweiterten Grafikanwendung. Mit ihm können Konstrukteure die Schaltpläne für ihre Maschinen entwerfen“, erklärt Dr. Herbrich. Das Tool berechnet auf Basis der vorgesehenen Architekturen sicherheitsrelevante Kennzahlen – etwa die Zuverlässigkeitswerte und das erreichte Performance Level. Damit Konstrukteure bei den Berechnungen Zeit sparen und Fehler vermeiden können, stellt SMC darüber hinaus in den Sistema-Bibliotheken umfangreiches Datenmaterial wie die Lebensdauer einzelner Produkte zur Verfügung. So können Hersteller die Daten sicherheitsrelevanter Bauteile für ihre Konstruktionen bequem aus der Datenbank in die Sistema-Software übernehmen. Anwendung im Alltag üben „Ich empfehle Konstrukteuren, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen – Fachliteratur und Veranstaltungen geben wichtige Impulse für die Praxis. Bei den SMC-Workshops unterstützen unsere Sicherheitsexperten mit viel Erfahrung und Know-how sowie Tipps bei der Umsetzung der Richtlinie im Alltag“, so Dr. Herbrich. Mehrmals im Jahr bietet SMC an verschiedenen eranstaltungsorten in der DACH-Region das Seminar „Funktionale Sicherheit von Maschinensteuerungen DIN EN ISO 13849“. Bei der praxisnahen Veranstaltung lernen Wartungssicherung, die Stellglieder einer technischen Anlage in einer bestimmten Position fixiert Konstrukteure, Ingenieure und Techniker, was sie bei der Anwendung der Maschinenrichtlinie im Konstruktionsalltag beachten müssen. Verwenden Unternehmen zudem bereits zertifizierte Komponenten, können sie damit sehr einfach eine höhere Sicherheit ihrer Anlagen erreichen und verringern gleichzeitig den Dokumentationsaufwand. SMC bietet hier z. B. das entsperrbare Rückschlagventil der Serie XT34-303. Die Ventile stoppen beim Not-Aus sofort und sicher bis Kategorie vier. Als weltweit einziges Rückschlagventil mit integrierter Abfrage liefert es Informationen zur aktuellen Position und macht so Sicherheitsroutinen überflüssig. Weitere Sicherheitsprodukte von SMC sind etwa die Entlüftungsventile der Serien VG342-X87 und VP44-X538. Mit den 3/2-Wege-Elektromagnetventilen lässt sich in Gefahrsituationen sicher Druck in pneumatischen Systemen abbauen. Dabei bieten sie dank redundantem Aufbau doppelte Sicherheit. www.smc.de